Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Ein Sieg für die Datenschützer. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form für unrechtmäßig erklärt. Laut den Richtern verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Fernmeldegeheimnis. Demnach müssen alle gespeicherten Daten sofort gelöscht werden. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
Nun liegt es an der Regierung nachzubessern, und ein Gesetz auf den Weg zu bringen das nicht gegen die Verfassung verstößt.
Es ist schön zu sehen, dass wir nicht ausnahmslos der Willkür dieses Staates ausgeliefert sind.
